Abnahmebestätigung
Die Abnahmebestätigung ist nach der alten DIN 69905:1997 die "Bestätigung durch den Abnahmeberechtigten, dass vertraglich vereinbarte Lieferungen und Leistungen erbracht sind." Abnahmeberechtigt ist in der Regel nur der Auftraggeber oder eine von ihm autorisierte Person.
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| Normen/Standards |
DIN 69905:1997 |
| Synonyme |
Abnahmeerklärung, |
| Englischer Begriff |
Acceptance, Approval, Acceptance Letter |
Weiterführende Beiträge im Projekt Magazin
IT-Projektverträge
Die Abnahmeregelung: Wichtiger Hebel für erfolgreiches IT-Outsourcing
Lagert ein Unternehmen IT-Systeme und Services aus, werden diese zunächst an den externen Dienstleister übertragen. Mit der Abnahme bestätigt der Kunde, dass diese Migration erfolgreich verlaufen ist und alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Regelbetrieb vorliegen. Die Abnahme ist somit ein wichtiger Schritt im Projektverlauf. Um Streitigkeiten, teure Nachbesserungen und Probleme beim Regelbetrieb zu vermeiden, sollte der Kunde nicht nur eine ausdrückliche Abnahme sondern auch das Abnahmeverfahren mit dem Dienstleister vertraglich festlegen. Thorsten Reuter erläutert, was der Kunde dabei beachten sollte, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Mehr lesen
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Schnelleinstieg Projektmanagement
Das erste Projekt erfolgreich meistern
Teil 3: Auf der Zielgeraden
Ein Projekt zu Ende zu führen, kann schwieriger sein, als es zu beginnen. Das so genannte 90%-Syndrom, beständige Änderungsanforderungen oder unvorhergesehene Schwierigkeiten können aus einem Projekt schnell eine unendliche Geschichte werden lassen. Dr. Georg Angermeier beschreibt im dritten und letzten Teil seiner Serie, wie Sie ein Projekt durch die Endphase führen und sicher zum Abschluss bringen. Mehr lesen
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Projektverträge: Rechtliche Aspekte bei der Abnahme
Die Abnahme ist eine entscheidende Station im Verlauf eines Projekts: Das Risiko fällt vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zurück. Die Rechtsanwälte Dr. Rupert Vogel und Wolfgang Döring erklären in ihrem Beitrag am Beispiel von Softwareprojekten, was "Abnahme" im juristischen Sinne bedeutet und welche Änderungen das neue Schuldrecht vom 1. Januar 2002 mit sich gebracht hat. Der Artikel enthält Vorschläge für Regelungen sowie eine Musterklausel, mit deren Hilfe die Vertragspartner die Abnahme optimal organisieren können. Die Erläuterungen und Tipps lassen sich problemlos auf andere Branchen übertragen. Mehr lesen
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Die Abnahme von Projektleistungen
Rechtsanwalt Christoph Hohenegg erklärt, was unter einer Abnahmeerklärung des Kunden zu verstehen ist, und was Dienstleister tun können, wenn der Kunde die Abnahme und damit auch die Bezahlung verweigert. Er gibt Ratschläge, wie sich Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld durch die richtige Vorgehensweise vermeiden lassen. Die aktualisierte Version beinhaltet nun auch die seit 01.01.2002 veränderte Verfährungsfrist bei Mängelansprüchen. Als Beispiel für die Abnahmeerklärung einer Projektleistung, stellt der Autor ein Kundenanschreiben als Vorlagetext zur Verfügung. Mehr lesen
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Der Projektabschluss
Teil 1: Der formale Projektabschluss
Der Projektabschluss ist eine sehr wichtige und spannende Projektphase. Seine Bedeutung für das gesamte Projekt wird häufig unterschätzt. Fehler, die in dieser Phase gemacht werden, sind nicht mehr behebbar und wirken langfristig auf das Projekt. Er gliedert sich grob in zwei Teile. Zum einen geht es um den formalen Abschluss des Projekts. Diesem Thema widmet sich Bernd Hilgenberg im 1. Teil dieses Artikels. Zum anderen geht es um die Aufbereitung des Projekts, in der die Ergebnisse reflektiert und Schlüsse für folgende Projekte gezogen werden. Diese äußerst wichtige Aufgabe wird in Teil 2 behandelt. Mehr lesen
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