Due Diligence
Wörtlich übersetzt bedeutet Due Diligence "angemessene/notwendige/erforderliche Sorgfalt". Als stehender Begriff ist er im wesentlichen im finanztechnischen Zusammenhang als "Kaufprüfung/Prospektprüfung" und im juristischen Sinne als "Sorgfaltspflicht" gebräuchlich.
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| Synonyme | Kaufprüfung, |
|---|---|
| Englischer Begriff | Due Diligence |


