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Aktualisiert: 16.09.2004

Due Diligence

Wörtlich übersetzt bedeutet Due Diligence "angemessene/notwendige/erforderliche Sorgfalt". Als stehender Begriff ist er im wesentlichen im finanztechnischen Zusammenhang als "Kaufprüfung/Prospektprüfung" und im juristischen Sinne als "Sorgfaltspflicht" gebräuchlich.

Synonyme Kaufprüfung,
Englischer Begriff Due Diligence
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