Freigabe
Die DIN 69901-5 schränkt den Begriff Freigabe ein auf die "Erlaubnis zur Durchführung nachfolgender Arbeiten festgelegten Inhaltes." Implizit ist dies verbunden mit der Qualitätsprüfung eines erreichten Zwischenergebnisses. Meist wird Freigabe daher auch auf das Ergebnis eines Arbeitspakets (z.B. eine Programmversion oder ein Prototyp) bezogen. Prüfung des Zwischenergebnisses und anschließende Freigabe bilden zusammen einen Meilenstein im Projektablauf.
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| Normen/Standards | DIN 69905:1997 |
|---|---|
| Englischer Begriff | Clearance |


