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Aktualisiert: 05.02.2010

Gemeinkosten

Gemeinkosten sind Kosten, die nicht ursächlich einem Kostenträger, z.B. einem Produkt, einer Dienstleistung oder - im Projektmanagement - einem Arbeitspaket zuordenbar sind. Dennoch entstehen sie für notwendige Aufwände, um eine Organisationseinheit (z.B. Unternehmen, Abteilung, Einrichtung der öffentlichen Hand usw.) zu betreiben. Beispiele für Gemeinkosten sind:

  • Verwaltungskosten wie Personalverwaltung, Buchhaltung
  • Kosten des Facility Managements wie Mieten oder Telefonkosten
  • Nicht spezifische Sach- und Betriebsmittel (Papier, Lizenzen für Büro-Software)
  • Nicht produktspezifische Werbemaßnahmen und Public Relations
  • allgemeine Forschung- und Entwicklung
  • Personalentwicklung (Fortbildung)
  • Personalkosten für Führungskräfte
Gemeinkosten sind damit das Gegenteil von Einzelkosten, die spezifisch einem Kostenträger zugeordnet werden können. Unterschieden wird zwischen "echten Gemeinkosten" und "unechten Gemeinkosten". Während bei echten Gemeinkosten tatsächlich keine verursachergerechte Zuordnung möglich ist, findet diese Zuordnung bei unechten Gemeinkosten lediglich nicht statt, da der Aufwand dafür zu hoch wäre. Ein typisches Beispiel für unechte Gemeinkosten sind Kosten für Büromaterial, da die verursachergerechte Aufschlüsselung z.B. von Druckertinte einen unangemessen hohen Aufwand bedeuten würde.

Gemeinkosten werden den wertschöpfenden Prozessen über prozentuale Aufschläge auf die Einzelkosten, durch Pauschalen oder durch interne Leistungsverrechnung (sekundäre Gemeinkosten) zugeordnet.

Erläuterungen

Synonyme indirekte Kosten, Overhead-Kosten
Englischer Begriff Apportioned Effort, Indirect Costs
Abkürzung (Englisch) AE
Weiterführende Web-Links Definition von Gemeinkosten im Wirtschaftslexikon24
Definition von Gemeinkosten im Gabler Wirtschaftslexikon
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