Gewährleistungsfrist
Mit der Übergabe der Leistungen an den Auftraggeber bzw. mit ihrer Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Diese ist nach DIN die "Zeitspanne, nach deren Ende Gewährleistungsansprüche rechtlich nicht mehr bestehen." Das rechtliche Bestehen ist entweder durch Gesetzgebung oder vertraglich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt. Gewährleistungsfrist und Gewährleistungsansprüche sollten in den Gewährleistungsbedingungen zu Beginnn des Projektes schriftlich vereinbart werden. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Gewährleistungsansprüche nur noch durch Kulanz des Auftragnehmers erfüllt werden.
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| Normen/Standards | DIN 69905:1997 |
|---|---|
| Englischer Begriff | Warranty Period |


