Konsortium
Ein Konsortium ist der Zusammenschluss von gleichberechtigten juristischen Personen, den Konsortialpartnern, zur Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens. Die Zusammenarbeit wird im Konsortialvertrag geregelt. Meist wird für das Konsortium kein eigenständiges Unternehmen gegründet, es hat somit als Rechtsform die BGB-Gesellschaft. Die Konsortialpartner bestimmen aus ihrem Kreis den Federführer, der die interne Koordination und die Vertretung nach außen übernimmt, aber intern keine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen hat.
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| Englischer Begriff | Consortium |
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Kooperationen erfolgreich (projekt)managen


