Nachbesserung
Die DIN 69905 verwendet den Begriff der Nachbesserung in zwei Bedeutungen. Einerseits im Sinne der mittlerweile "Nacherfüllung" genannten Beseitigung von Mängeln bei einem gelieferten Werk, wie es der Paragraph 437 des BGB regelt. Andererseits lässt die DIN 69905 auch die nachträgliche Veränderung der Vertragsinhalte oder die Vereinbarung einer reduzierten Leistung als Nachbesserung zu. Systematisch korrekt sind dies jedoch Änderungsanforderungen, die vom Änderungsmanagement behandelt werden müssen. Der Begriff der "Nachbesserung" ist somit als nicht mehr exakt und verbindlich einzustufen. Statt dessen sollte man je nach Zusammenhang "Nacherfüllung" oder "Änderungsanforderung" verwenden.
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| Normen/Standards | DIN 69905:1997 |
|---|---|
| Englischer Begriff | Amendment, Subsequent Improvement, Remedy, Rectification of Defects |
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