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Aktualisiert: 28.03.2008

Teilabnahme

Bei komplexen Werken wie z.B. Anlagen, Bauwerken oder modularen Softwaresystemen kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, fertig gestellte Teile des Werks einzeln und noch vor Fertigstellung des gesamten Werks abzunehmen. Eine Teilabnahme hat ähnliche Auswirkungen für den Teil des Werks wie die Abnahme des gesamten Werks. Allerdings gibt es für die Teilabnahme keine verbindlichen Regelungen. Sind Teilabnahmen bei einem Projekt vorgesehen, sollten diese und die jeweiligen Abnahmebedingungen deshalb vertraglich detailliert vereinbart werden.

Normen/Standards DIN 69905:1997
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