Verbundprojekt
In einem Verbundprojekt wirken in der Regel mehrere juristische Personen gleichberechtigt in einem Konsortium zum Zweck der Durchführung eines gemeinsamen Projekts zusammen.
Ein Verbundprojekt ist abzugrenzen von einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), für die typischerweise ein eigenes Unternehmen (z.B. Projekt-GmbH) gegründet wird. Das Konsortium des Verbundprojekts regelt seine Zusammenarbeit dagegen in einem Konsortialvertrag und hat die Rechtsform einer BGB-Gesellschaft.
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| Synonyme | Verbundvorhaben |
|---|---|
| Englischer Begriff | Joint Project |
Fachbeitrag
Kooperationen erfolgreich (projekt)managen


