Werk
Allgemeiner Begriff im deutschen Recht für eine vertragliche Leistung ist das "Werk". Es wird indirekt im §631 des BGB, Satz 2 als Gegenstand des Werkvertrags definiert: "Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein."
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| Synonyme |
Arbeitsergebnis, Werk, Liefergegenstand, |
| Englischer Begriff |
Deliverable |
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Pareto-Prinzip für IT-Projekte
Die Anforderungen auf das Machbare reduzieren
Ein großer Mobilfunkanbieter stand 2007 vor dem Problem, dass die Fachabteilungen immer mehr Anforderungen an die Neu- und Weiterentwicklung der internen IT-Systeme stellten. Arbeitskapazität und Budget der IT-Abteilung reichten aber nicht aus, um diese umzusetzen. Es wurde deshalb ein Verfahren entwickelt, mit dem sich Projektinhalt und –umfang reduzieren und an die Ressourcensituation anpassen lassen. Dabei werden die besonders nützlichen Funktionsanforderungen herausgefiltert und umgesetzt, Anforderungen mit einem niedrigeren Nutzen fallen weg. Das Verfahren basiert auf dem Pareto-Prinzip und wird im Unternehmen deshalb als Pareto-Analyse bezeichnet. Tim Krüger stellt Ablauf und Nutzen der Pareto-Analyse vor. Mehr lesen
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Qualitätssicherung an Schnittstellen
Die Staffelübergabe innerhalb des Projekts
Unerwartete Probleme entstehen häufig bei der Übergabe von Zwischenergebnissen innerhalb eines Projekts. An diesen Schnittstellen können inhaltliche Lücken auftreten, manchmal wurden auch Arbeiten doppelt ausgeführt. Um die Lücken zu schließen bzw. Überschneidungen zu klären, ist zusätzlicher, ungeplanter Arbeitsaufwand erforderlich. Dirk Heche erklärt, wie ein Projektleiter mit einem angepassten Regelwerk die Qualitätssicherung an Schnittstellen gewährleisten und dadurch den zusätzlichen Aufwand minimieren kann. Mehr lesen
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Werkvertrag contra Dienst- und Kaufvertrag: Worauf es in der Praxis ankommt
Häufig besteht die Meinung, dass der Kunde bei externen Projekten dem Auftragnehmer gegenüber besser gestellt ist, wenn er mit diesem statt eines Dienst- oder eines Kaufvertrags einen Werkvertrag abschließt. So kann er das Projektrisiko scheinbar auf den Auftragnehmer abschieben. Wichtiger ist jedoch, dass Sie regeln, welche Leistungen wie erbracht werden sollen. Daraus ergibt sich der Vertragstyp. Rechtsanwalt Dr. Zahrnt schafft in seinem Tipp Klarheit über die rechtliche und praktische Bedeutung eines Werkvertrags im Vergleich zu einem Dienstvertrag oder einem Kaufvertrag, damit Sie die Frage nach dem Vertragstyp künftig sachgerecht handhaben können. Mehr lesen
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Auftragsklärung mit elf Fragen
Es ist oft schwierig, herauszufinden, was ein Kunde will. Viele Kunden verwenden Fachbegriffe falsch, machen widersprüchliche Angaben, überschätzen die technischen Möglichkeiten oder wissen nicht genau, was sie wollen. Für einen Projektleiter steckt die Auftragsklärung also voller Stolpersteine. Wer sich auf die Angaben des Kunden verlässt oder dessen schwammige Erläuterungen interpretiert, hat bei der Abnahme des Projektergebnisses oft Probleme, weil der Kunde sich in Wahrheit etwas ganz anderes gewünscht hat. Wilfried Reiter erklärt, wie Sie als Projektleiter herausfinden können, was Ihr Kunde wirklich will. Mehr lesen
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