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Aktualisiert: 29.10.2003

Zwischenabnahme

Insbesondere bei großen Bauprojekten und Anlagebauprojekten ist mit dem Abschluss der Arbeiten eines Gewerks oder Lieferung und Einbau einer Komponente (z.B. Rohbau beim Bauprojekt, Turbine beim Kraftwerk) ein wichtiger Meilenstein erreicht. Üblicherweise sind solche Meilensteine vertraglich festgelegt und ihre Nichterfüllung mit Konventionalstrafen belegt. Zudem sind aus technischen Gründen die jeweiligen Leistungen nach Abschluss des gesamten Projekts nicht mehr oder nur mit hohem Kostenaufwand einer Überprüfung zugänglich.

In diesem Fall werden sogenannte Zwischenabnahmen durchgeführt, bei denen der Auftraggeber dem Auftragnehmer entweder die vertragsgemäße Erfüllung der vereinbarten Zwischenleistung bestätigt oder entsprechende Nachforderungen erhebt.

Gemäß DIN 69905 ist die Zwischenabnahme eine "Ablaufbedingte Abnahme von Lieferungen und Leistungen bei Erreichen einer Zwischenstufe, nach der eine spätere Abnahme erschwert oder ausgeschlossen ist. Anmerkung: Sie ist in der Regel Voraussetzung für die Weiterführung der Arbeiten." Dabei berücksichtigt sie nicht die Möglichkeit der Zwischenabnahme zur strafbewehrten Terminsicherung.

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