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Ausgabe 09/2002 vom 30.04.2002
Fachbeitrag

Die Abnahme von Projektleistungen

Rechtsanwalt Christoph Hohenegg erklärt, was unter einer Abnahmeerklärung des Kunden zu verstehen ist, und was Dienstleister tun können, wenn der Kunde die Abnahme und damit auch die Bezahlung verweigert. Er gibt Ratschläge, wie sich Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld durch die richtige Vorgehensweise vermeiden lassen. Die aktualisierte Version beinhaltet nun auch die seit 01.01.2002 veränderte Verfährungsfrist bei Mängelansprüchen. Als Beispiel für die Abnahmeerklärung einer Projektleistung, stellt der Autor ein Kundenanschreiben als Vorlagetext zur Verfügung.
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