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Ausgabe 23/2005 vom 30.11.2005
Fachbeitrag
Fallstrick Arbeitsrecht

Wie Sie den Betriebsrat in Ihre Projektplanung einbeziehen

Projektleiter können die Einhaltung der Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen für ihre Mitarbeiter nicht immer in vollem Umfang gewähren. Schalten die Projektmitarbeiter aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen den Betriebsrat ein, kann dies die Projektarbeit erheblich verzögern. Der Projektleiter sollte den Betriebsrat deshalb frühzeitig selbst über mögliche Härten für die Mitarbeiter informieren, so dass gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann. Prof. Dr. Uwe Braehmer erläutert in seinem Beitrag, in welchen Fällen der Betriebsrat einbezogen werden muss und wie man dabei am besten vorgeht.
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