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Ausgabe 14/2005 vom 13.07.2005
Tipp

Vereinbaren Sie in Projektverträgen die Schriftform und halten Sie diese ein

Projektpartner regeln in ihren Verträgen häufig, dass alle Vereinbarungen der Schriftform bedürfen. Trotz solcher Klauseln werden in der Praxis viele Vereinbarungen mündlich getroffen – das ist erst einmal unkomplizierter und erspart Arbeit. In Streitfällen kann ein solches Vorgehen jedoch Probleme verursachen. Rechtsanwalt Dr. Christoph Zahrnt erklärt in seinem Tipp, weshalb es sinnvoll ist, die Schriftform zu wahren und auf was Sie achten sollten, damit entsprechende Vereinbarungen Bestand haben.
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