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Ausgabe 08/2006 vom 19.04.2006
Tipp

Was tun, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt?

Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten im Projekt nicht vertragsgemäß erfüllt, muss der Auftragnehmer schnell reagieren. Sonst kann es geschehen, dass er die zusätzlichen Aufwände selbst tragen muss. Rechtsanwalt Dr. Christoph Zahrnt zeigt, wie der Auftragnehmer seine Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen kann.
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