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Ausgabe 16/2005 vom 24.08.2005
Tipp

Werkvertrag contra Dienst- und Kaufvertrag: Worauf es in der Praxis ankommt

Häufig besteht die Meinung, dass der Kunde bei externen Projekten dem Auftragnehmer gegenüber besser gestellt ist, wenn er mit diesem statt eines Dienst- oder eines Kaufvertrags einen Werkvertrag abschließt. So kann er das Projektrisiko scheinbar auf den Auftragnehmer abschieben. Wichtiger ist jedoch, dass Sie regeln, welche Leistungen wie erbracht werden sollen. Daraus ergibt sich der Vertragstyp. Rechtsanwalt Dr. Zahrnt schafft in seinem Tipp Klarheit über die rechtliche und praktische Bedeutung eines Werkvertrags im Vergleich zu einem Dienstvertrag oder einem Kaufvertrag, damit Sie die Frage nach dem Vertragstyp künftig sachgerecht handhaben können.
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4 Leserbewertungen | Artikel (2 Seiten) | 1,00 € (0,00 € im Abo)
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