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Ausgabe 11/2009 vom 03.06.2009
Fachbeitrag
Verzögerungen durch den Auftraggeber bei Bauprojekten

Claim für Allgemeine Geschäftskosten geltend machen

Projektorientierte Unternehmen, wie z.B. aus dem Baugewerbe, müssen ihre Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) vollständig über Projekterträge decken. Projektverzögerungen können deshalb zur Unterdeckung der AGK führen. Verursacht der Auftraggeber diese Verzögerung, lehnt er Nachforderungen der AGK des Auftragnehmers in der Regel ab, da sie seiner Meinung nach nicht durch das Projekt bedingt sind. Der Auftragnehmer kann mit einer stringenten Argumentation jedoch eine schlüssige Begründung dafür liefern, dass der Auftraggeber die Deckungslücke der AGK verursacht hat. Dr. Peter Wotschke zeigt anhand einfacher Beispiele die Problematik auf, gibt Hinweise für die Erstellung und Kalkulation der AGK und liefert eine Argumentationshilfe für den Auftragnehmer, der die AGK über eine Nachforderung beim Auftraggeber geltend machen will.
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