Änderung
1) Inhalt eines Änderungsantrags. Beschreibung des gewünschten neuen Zustands eines bereits zuvor spezifizierten Gegenstands.
2) DIN 69901-5: Ergebnis eines genehmigten und vollzogenen Änderungsantrags.
Die vollständige Begriffserklärung ist nur Abonnenten frei zugänglich.
Projekt Magazin-Abonnenten haben freien Zugang zu allen kostenpflichtigen Inhalten.
Bitte melden Sie sich an.
| Normen/Standards | DIN 69901-5:2009-01 |
|---|---|
| Englischer Begriff | Change |
Tipp
So gehen Sie mit Änderungswünschen des Kunden richtig um


