Auftragsbestätigung
Nach DIN 69905 ist die Auftragsbestätigung die "Mitteilung über die Annahme eines Auftrages." Korrekt müsste es heißen, dass die Auftragsbestätigung die Mitteilung des Anbietenden an den Auftraggeber ist, dass er den vereinbarten Vertrag verpflichtend eingeht und dementsprechend den Auftrag zu den vereinbarten Konditionen (Lastenheft, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Preise usw.) durchführen wird. Wenn das Angebot freibleibend erfolgt ist, wird es erst mit der Auftragsbestätigung bindend, beispielsweise kann erst dann der Auftraggeber bei Nichterfüllung mit einer Ersatzbeschaffung drohen.
| Normen/Standards |
DIN 69905:1997 |
Weiterführende Beiträge im Projekt Magazin
Der Projektauftrag
Ein Projekt hat immer zwei Parteien: Einen Auftraggeber und einen Projektleiter. Beide Parteien haben innerhalb des Projekts eine definierte Rolle. Damit beide Parteien ein Projekt mit den gleichen Vorstellungen und Wünschen beginnen, ist es notwendig einen Projektauftrag zu definieren. Bernd Hilgenberg erläutert deshalb in seinem Artikel, was genau unter einem Projektauftrag zu verstehen ist und ab welcher Projektgröße er Anwendung findet. Dabei definiert er die kritischen Erfolgsfaktoren sowie die Rollen des Auftraggebers und Projektleiters im Projektauftrag. Abgerundet wird der Artikel durch eine Vorlage für die Erstellung eines Projektauftrags als RTF-Datei, die Sie Ihren Bedürfnissen entsprechend ändern können. Mehr lesen
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| Artikel (5 Seiten)
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