Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen

Die "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" regeln als Vertragsvorlagen die Rahmenbedingungen für Auftragnehmer bei IT-Projekten der Öffentlichen Hand. Sie werden von der "Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung" (KBSt) im Auftrag des "Kooperationsausschusses ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich" (KoopA) erstellt und werden auf der Website der KBSt zum Download angeboten.

Sie ersetzen seit 2000 nach und nach die "Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen" (BVB).

Der jeweils aktuelle Stand der EVB-IT ist über die Website der KBSt (www.kbst.bund.de) zu erfahren. Dort liegen auch die Vertragsformulare zum Download vor.

Abkürzung (Deutsch) EVB-IT
Weiterführende Beiträge im Projekt Magazin
Fachbeitrag
Öffentliche IT-Aufträge: Tipps zum Umgang mit den neuen EVB-IT System

Wer in Zukunft mit der öffentlichen Hand IT-Projektverträge abschließen will, muss mit einem bürokratischen Monstrum leben: Die seit kurzem geltenden Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) für die Beschaffung von IT-Systemen, kurz "EVB-IT System", sind mit insgesamt 78 Seiten Umfang eine bürokratische Herausforderung für den Auftragnehmer wie für den Auftraggeber der öffentlichen Hand. Dr. Christoph Zahrnt gibt Tipps für den praxisgerechten Umgang mit dem neuen Vertragswerk. Mehr lesen

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Leserbewertungen | Artikel (3 Seiten) | 2,50 € (0,00 € im Abo)