Kongruenzprinzip
Das Kongruenzprinzip besagt, dass die Verantwortung für eine Aufgabe untrennbar mit den dafür erforderlichen Befugnissen verbunden ist. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist, jemanden für die frist- und sachgerechte Durchführung einer Aufgabe verantwortlich zu machen, ohne dass er entsprechende Rechte erhält.
Im Projekt heißt dies z.B., dass ein Teilprojektleiter auch das Weisungsrecht für die Projektmitarbeiter erhält, die Aufgaben innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs zugewiesen sind.
Fachbeitrag
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