Konsortium

Ein Konsortium ist der Zusammenschluss von gleichberechtigten juristischen Personen, den Konsortialpartnern, zur Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens. Die Zusammenarbeit wird im Konsortialvertrag geregelt. Meist wird für das Konsortium kein eigenständiges Unternehmen gegründet, es hat somit als Rechtsform die BGB-Gesellschaft. Die Konsortialpartner bestimmen aus ihrem Kreis den Federführer, der die interne Koordination und die Vertretung nach außen übernimmt, aber intern keine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen hat.

Englischer Begriff Consortium
Weiterführende Beiträge im Projekt Magazin
Fachbeitrag
Kooperationen erfolgreich (projekt)managen

Der Trend zur Kooperation nimmt zu und schließt kaum eine Branche aus. Vorteile bringt das Konzept auf beiden Seiten: Der Kunde profitiert, denn er hat weniger Reibungsverluste durch nur einen Ansprechpartner, die beteiligten Partnerfirmen ziehen Gewinn daraus, denn sie sparen Kosten durch Synergien und können sich besser am Markt positionieren. Doch das Projektmanagement in Kooperationen bringt besondere Herausforderungen mit sich. Dr. Thomas Becker beschreibt, auf was es ankommt, damit die Partner ihre unterschiedlichen Stärken erfolgreich zusammenführen und zeigt wirksame Ansätze für das Controlling, die Ressourcenplanung und das Risikomanagement in Kooperationen. Mehr lesen

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Leserbewertungen | Artikel (6 Seiten) | 2,50 € (0,00 € im Abo)