Leistungsnachweis
Der Auftragnehmer muss nach DIN 69905 dem Auftraggeber durch "Unterlagen oder sonstigen Mitteln ... anhand von nachprüfbaren Daten" nachweisen, dass er "eine geforderte Lieferung oder Leistung vertragsgerecht erbracht hat." Bei gegenständlichen Objekten oder schriftlich dokumentierten geistigen Leistungen ist dies durch Übergabe des jeweiligen Werkes (Gebäude, Studie usw.) relativ leicht möglich. Bei Dienstleistungen (z.B. Reorganisation eines Unternehmens) ist vor allem die geforderte Nachprüfbarkeit schwierig. Hilfreich ist ein geordnetes Informations- und Berichtswesen, das den jeweiligen Projektfortschritt in vorgegebenen Abständen dokumentiert.
| Normen/Standards |
DIN 69905:1997 |
| Englischer Begriff |
Performance Confirmation |
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Plan und Realität effizient vergleichen: Projektcontrolling mit Earned Value Management
Wo steht das Projekt? Passt der Projektfortschritt zu den bisherigen Ausgaben und dem Zeitaufwand? Wenn der Kunde dem Projektteam diese Fragen stellt, bekommt er unterschiedliche Antworten – je nachdem, ob er mit dem Arbeitspaketverantwortlichen, dem Buchhalter oder dem Terminplaner spricht. Mittels Earned Value Management, der Projektsteuerung nach Fertigstellungswert, ist dagegen eine schnelle, einheitliche Positionsbestimmung möglich. Planung und Realität werden über einfache Messgrößen verglichen. Dr. Georg Angermeier erläutert in seinem Beitrag, wie diese Controlling-Methode funktioniert. Falls Sie die Methode gleich selber ausprobieren möchten, können Sie dazu die mitgelieferte Microsoft Excel-Vorlage verwenden. Mehr lesen
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Mehrarbeit in Projekten - so machen Sie aus der Not eine Tugend
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