Leistungsnachweis

Mit dem Leistungsnachweis belegt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, dass er die vereinbarten Leistungen erbracht hat. Der Leistungsnachweis ist die Aufgabe des Auftragnehmers bei der Abnahmeprüfung. Je nach Art des Liefergegenstands kann dies z.B. in der Bereitstellung von Dokumenten (z.B. Zertifikaten) bestehen oder im Probebetrieb einer Anlage. Wie der Leistungsnachweis zu erfolgen hat, sollte in der Abnahmevereinbarung geregelt sein.

Leistungsnachweis

Mit dem Leistungsnachweis belegt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, dass er die vereinbarten Leistungen erbracht hat. Der Leistungsnachweis ist die Aufgabe des Auftragnehmers bei der Abnahmeprüfung. Je nach Art des Liefergegenstands kann dies z.B. in der Bereitstellung von Dokumenten (z.B. Zertifikaten) bestehen oder im Probebetrieb einer Anlage. Wie der Leistungsnachweis zu erfolgen hat, sollte in der Abnahmevereinbarung geregelt sein.

Sieht die Abnahmevereinbarung eine stillschweigende Abnahme nach einer bestimmten Frist nach Erbringen der Leistung vor, beginnt diese Frist mit dem Datum des Leistungsnachweises.

Statusberichte und der Projektabschlussbericht sind traditionelle Formen von Leistungsnachweisen in Projekten, allerdings sind sie zwar meist notwendig, aber selten hinreichend für die Abnahme.

Die DIN 69901-5:2009-1 "Projektmanagement - Projektmanagementsysteme - Teil 5: Begriffe" definiert den Begriff Leistungsnachweis im obigen Sinne.

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