Trägerorganisation

Die Trägerorganisation eines Projekts ist diejenige Organisationseinheit, in die der Lenkungsausschuss des Projekts eingebunden ist.

Trägerorganisation

Die Trägerorganisation eines Projekts ist diejenige Organisationseinheit, in die der Lenkungsausschuss des Projekts eingebunden ist.

Die Trägerorganisation eines Projekts ist diejenige Organisationseinheit, in die der Lenkungsausschuss des Projekts eingebunden ist.

Trägerorganisation nach DIN 69904:2000

Die, seit 1.1.2012 nicht mehr gültige, DIN 69904:2000 "Projektmanagementsysteme" definierte den Begriff "Trägerorganisation" noch als "Organisation … , innerhalb derer Projekte durchgeführt werden und die dafür Mittel zur Verfügung stellt." Ergänzend merkte sie an: "Ist die Trägerorganisation Auftragnehmer des Projektes, so spricht man von einem externen Projekt, ist sie Auftraggeber, so spricht man von einem internen Projekt." Diese Definition entspricht nicht der Bedeutung des Begriffs "Träger" in der Verwaltungslehre.

Trägerorganisation nach deutscher Übersetzung des PMBOK Guides 4th ed.

In der deutschen Übersetzung des PMBOK Guides 4th ed. wird der englische Begriff "performing organization" fälschlicherweise mit "Trägerorganisation" übersetzt. Korrekt wäre hier der Begriff "ausführende Organisation" im Sinne von "Lieferant" oder "Auftragnehmer". Die originale Definition im PMBOK Guide 5th ed. für "performing organization" lautet: "An enterprise whose personnel are most directly involved in doing the work of the project or program." (PMI: A Guide to the Project Management Body of Knowledge (PMBOK® Guide) – Fifth Edition, 2013). Diese Definition bezieht sich eindeutig auf die Erstellung der Liefergegenstände, was nicht dem deutschen Konzept von "Träger" entspricht.

Herkunft des Begriffs Trägerorganisation

Der Begriff "Trägerorganisation" leitet sich ab vom Begriff "Träger" in der öffentlichen Verwaltung und bezeichnet dort eine Organisationseinheit, die im Auftrag einer öffentlichen Autorität (Bund, Länder, Gemeinden) eine bestimmte Aufgabe eigenverantwortlich durchführt, wie z.B. den Betrieb von Kindertagesstätten oder eines öffentlich-rechtlichen Senders. Unterschieden wird dabei zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung (kurz: "Verwaltungsträgern") und Freien Trägern. Dementsprechend sind "Trägerorganisationen" private oder öffentliche Organisationseinheiten, die einen öffentlichen Auftrag wahrnehmen. Beispiele für Freie Träger sind u.a. die Wohlfahrtsverbände und die Forschungsgesellschaften. Verwaltungsträger sind z.B. die Kommunalverwaltungen.

Eine Trägerorganisation ist somit dadurch gekennzeichnet, dass sie im Auftrag einer übergeordneten Autorität verantwortlich für die Planung, Durchführung, Überwachung und Steuerung einer Aufgabe ist. Die Ausführung der dafür erforderlichen Tätigkeiten muss nicht notwendigerweise mit dem eigenen Personal geschehen, sondern kann an Lieferanten vergeben werden. So agieren z.B. kommunale Versorgungsbetriebe als privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen im Auftrag der jeweiligen Kommune, die als Verwaltungsträger verantwortlich für die Versorgung ihrer Bevölkerung ist.

Auf das Projektmanagement übertragen entspricht die Funktion eines Trägers somit genau der Rolle des Lenkungsausschusses eines Projekts. Dieser ist verantwortlich für die Planung, Durchführung, Überwachung und Steuerung eines Projekts, z.B. indem er den Projektleiter ernennt und diesen mit entsprechenden Mitteln ausstattet. Der Lenkungsausschuss handelt aber nicht in eigener Autorität, sondern benötigt übergeordnete Autoritäten (im einfachsten Fall einen Auftraggeber), die ihn dazu legitimieren. Bei einem Joint Venture mehrerer Auftraggeber muss der Lenkungsausschuss bei einer definierten Organisationseinheit angesiedelt sein, dies kann z.B. eine eigens für das Projekt gegründeten juristischen Person sein (z.B. Projekt-GmbH). Diese Organisationseinheit wird damit zur Trägerorganisation des Projekts.

Erläuterungen und Kommentar

Wenn man der Logik folgen würde, "Trägerorganisation" über den Ort der Wertschöpfung zu definieren, dann wäre der Lieferant mit dem größten Auftrag die Trägerorganisation. Bei einem Hausbau wäre dies dann die ausführende Baufirma und nicht mehr der Bauherr (Bauträger). Dies ist widersinnig, denn ein Lieferant zeichnet ausschließlich für die Qualität des von ihm gelieferten Produkts oder Dienstleistung verantwortlich. Lieferanten haben aber keine Verantwortung dafür, dass die von ihnen erbrachte Leistung optimal geeignet ist, um die Anforderungen des Auftraggebers zu erfüllen. Wenn z.B. ein Bauträger (Trägerorganisation) um Kosten zu sparen, Fliesen geringer Güte verbauen lässt, kann er den Fliesenleger (Lieferant) nicht für die schnelle Abnutzung dieser Fliesen haftbar machen. Sollte der Bauträger dann die Immobilie unter falschen Angaben weiterverkaufen, so wird der Käufer den Bauträger und nicht den Lieferanten für die mangelnde Güte der Fliesen belangen.

Der sinnvollste Ansatz, um den Begriff "Trägerorganisation" zu definieren, erscheint aus diesen Überlegungen heraus deshalb die Kopplung an die Funktion des Lenkungsausschusses als höchstem Entscheidungsgremium innerhalb des Projekts zu sein.

Bewertungen

Diese Funktion steht nur eingeloggten Nutzern zur Verfügung.
Gesamt
Bewertungen 4
Kommentare 0