Unterschiedliche Konfliktwahrnehmung in öffentlichen Bauprojekten Bürger kontra Verwaltung – Konfliktlösung in 6 Schritten

Wo ein Projekt, da ein Konflikt – so scheint es sehr oft. Gerade bei öffentlichen Bauprojekten treten zwischen einzelnen Bürgern und Bauunternehmen häufig Konflikte auf. Hendrik Hilmer zeigt Ihnen in 6 Schritten, wie Sie Konflikte frühzeitig erkennen und lösen.

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Unterschiedliche Konfliktwahrnehmung in öffentlichen Bauprojekten Bürger kontra Verwaltung – Konfliktlösung in 6 Schritten

Wo ein Projekt, da ein Konflikt – so scheint es sehr oft. Gerade bei öffentlichen Bauprojekten treten zwischen einzelnen Bürgern und Bauunternehmen häufig Konflikte auf. Hendrik Hilmer zeigt Ihnen in 6 Schritten, wie Sie Konflikte frühzeitig erkennen und lösen.

Wie ist es zu erklären, dass sich eine Verwaltung bei der Durchführung eines Bauprojekts wundert, dass plötzlich – nach Monaten der Planung – ein Anwohner vor Gericht klagt? Warum hat das keiner kommen sehen? Und warum, fragt sich der Projektträger, wird da so "überreagiert"? Was hätte man tun können, um die Konflikte früher zu erkennen? Was macht man, wenn der Konflikt da ist?

Im Folgenden beleuchte ich verschiedene Aspekte der Konfliktwahrnehmung in Bezug auf die spezielle Konstellation in öffentlichen Bauprojekten. Dort treffen nämlich Individuen auf Organisationen oder ganze Projektnetzwerke, die Perspektiven sind daher naturgemäß unterschiedlich. Mir ist wichtig, die Hintergründe hierzu aufzuzeigen, um Ihnen über rein handwerkliche Tipps ein tieferes Verständnis von diesen speziellen Konflikten zu vermitteln. So können Sie über die mechanische Anwendung von Tools hinaus einen reflektierten Blick und eine eigene kompetente Herangehensweise an Konflikte entwickeln.

Zwei (nicht besonders) fiktive Praxisbeispiele

Zunächst zwei verschiedene Wege in den Konflikt, die stellvertretend für viele andere Konfliktgeschichten stehen können. Sie sollen illustrieren, wie sich in einem Betroffenen etwas zusammenbraut, das ihn zu einem Konflikt führt.

Beispiel 1: Eine Landesregierung plant den Bau einer Hochwasserschutzanlage (z.B. einen Deich) zum Schutz einer Gemeinde im hochwassergefährdeten Bereich. Nach vielen technischen und sozioökonomischen Untersuchungen kristallisiert sich eine "Vorzugsvariante" heraus, die den geringsten Einschnitt für die Bevölkerung bedeuten würde. Neben dieser Variante werden weitere untersucht. Die Argumente für die Vorzugsvariante sind jedoch logisch nachvollziehbar, die Abwägung ausgewogen. Trotzdem zerschneidet sie die landwirtschaftlich geprägte Gemeinde recht drastisch. Von der Linienführung ist vor allem ein Landwirt betroffen, der im Falle der Projektrealisierung große Teile seiner Flächen abtreten muss. Erste informelle Gespräche mit dem Landwirt wurden zwar geführt, hatten aber eher sachlichen Charakter und sollten der Aufklärung dienen. Die Planungen wurden während der Gespräche weder unterbrochen noch wesentlich geändert.

Noch vor dem nächsten Gesprächstermin zwischen Projektleitung und betroffenem Landwirt geht eine Klage gegen die Planung ein (alternativ gegen das Genehmigungsverfahren oder den Maßnahmenträger – wo auch immer durch einen Anwalt ein Ansatzpunkt gesehen wird).

Beispiel 2: Ein Gemeindemitglied ärgert sich über die nachlässige Grünanlagenpflege. Er findet außerdem, dass sein Verein beim letzten Osterfeuer vom Bürgermeister hätte gefragt werden können, ob sie den Grill übernehmen (sie hätten das viel besser gemacht, als die Ortsgruppe des DRK!) und stößt sich an der neuen Baumschutzsatzung, da diese den Bau seinen geplanten Carports gefährdet. Keines dieser kleinen Ärgernisse ist für den betroffenen Bürger ein Grund, einen offenen Konflikt mit der Gemeinde zu führen. Zusammengenommen kumuliert sich jedoch eine schwelende, noch unterschwellige, Unzufriedenheit.

Nun kommt der Bürgermeister mit der Idee, in der Straße des Gemeindemitglieds die beidseitig geführten schmalen Fußwege zu einem breiten einseitig geführten Fuß- und Radweg zusammenzulegen. Auf der Straßenseite des Betroffenen soll der Fußweg dafür entfallen. Wenn er nun die Straße entlang will, muss er entweder am Straßenrand gehen (in der Gosse!) oder über die viel befahrene Straße wechseln.

Auch dieser Umstand, für sich genommen, wäre kein Grund für einen offenen Konflikt, aber zusammen mit all den anderen Dingen, die da in den letzten Monaten gewesen sind, bringt das "das Fass zum Überlaufen". In der Woche nach der Projektpräsentation im Gemeindehaus erhält der Bürgermeister ein Schreiben vom Anwalt des Gemeindemitglieds.

Die individuelle Konfliktschwelle

Die Entstehung dieser beiden Konflikte ist offenkundig unterschiedlich. Um sie kurz zu systematisieren, bediene ich mich behelfsweise eines Modells, das ich "individuelle Konfliktschwelle" nenne. Hierbei handelt es sich um die persönliche Wahrnehmung eines Konflikts und die Bereitschaft, diesen auch als solchen anzuerkennen (vgl. Glasl, 2011, "heißer" und "kalter" Konflikt).