Risikomanagement bei Projekten mit Subunternehmen

Auftragnehmer, die ihren Kunden Full Service bieten, sitzen schnell zwischen zwei Stühlen: Zwischen der Vertragsbeziehung zum Kunden und der zu Subunternehmern, die zur Abwicklung des Projekts engagiert werden. In beiden Beziehungen lauern Risiken – vom Wegbrechen eines Vertragsverhältnisses vor Projektende bis zur fehlerhaften Leistungserbringung durch den Subunternehmer. Rechtsanwalt Christoph Hohenegg beleuchtet diese und anderen Risikofaktoren im Dreieck Kunde – Auftragnehmer – Subunternehmer.

 

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Risikomanagement bei Projekten mit Subunternehmen

Auftragnehmer, die ihren Kunden Full Service bieten, sitzen schnell zwischen zwei Stühlen: Zwischen der Vertragsbeziehung zum Kunden und der zu Subunternehmern, die zur Abwicklung des Projekts engagiert werden. In beiden Beziehungen lauern Risiken – vom Wegbrechen eines Vertragsverhältnisses vor Projektende bis zur fehlerhaften Leistungserbringung durch den Subunternehmer. Rechtsanwalt Christoph Hohenegg beleuchtet diese und anderen Risikofaktoren im Dreieck Kunde – Auftragnehmer – Subunternehmer.

 

Eine typisch rechtliche Dreiecksbeziehung im Projektbereich besteht darin, dass ein als Generalunternehmer fungierendes Unternehmen (Auftragnehmer) seinem Kunden einen Full Service anbietet, das Projekt aber nicht alleine stemmen kann, sondern sich das hierfür erforderliche Know-how oder die nötige Man Power über Subunternehmer zukaufen muss.

Der Auftragnehmer schließt dazu einen Vertrag mit dem Kunden ab. Mit diesem Vertrag übernimmt er nach außen, d.h. gegenüber dem Kunden die volle und alleinige Verantwortung für die Leistungsfähigkeit des Subunternehmers. Zusätzlich dazu muss er mit dem Subunternehmer ebenfalls einen Vertrag abschließen.

Trotz der Tatsache, dass mehrere Leute gemeinsam und zeitgleich an einem einheitlichen Projekt arbeiten, bestehen zwei völlig getrennt zu betrachtende Vertragsverhältnisse:

  • Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Kunden
  • Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Subunternehmer

Gerade dieses Aufsplitten der Vertragsbeziehungen bedeutet für den Auftragnehmer erhebliche wirtschaftliche Risiken. Welche Gefahren bestehen hier im wesentlichen und wie kann der Auftragnehmer sein Risiko begrenzen?

Voreiliger Abschluss des Projektvertrags mit dem Kunden

Die immer gleiche Frage, die sich ein als Generalunternehmer fungierendes Unternehmen bei jedem Projekt stellt, lautet: Soll ich zuerst den Vertrag mit meinem Kunden abschließen und erst danach den Vertrag mit meinem Subunternehmer oder soll ich es genau umgekehrt machen?

Risikosituation

Schließt der Auftragnehmer zuerst den Vertrag mit seinem Kunden ab, ohne einen Subunternehmer vertraglich an sich gebunden zu haben, kann es z.B. passieren, dass der Auftragnehmer letztlich doch keinen oder keinen geeigneten Subunternehmer findet oder gegenüber dem favorisierten Subunternehmer erhebliche Zugeständnisse machen muss, die von vornherein das Projekt für ihn nahezu unrentabel machen.

Findet der Auftragnehmer letztlich keinen (geeigneten) Subunternehmer, hat er sich gegenüber dem Kunden zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, die seine Leistungskraft übersteigen. Die Folge ist, dass der Auftragnehmer die von ihm versprochenen Auftragsarbeiten mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß ausführen kann. Damit ist aber der Ärger mit dem Kunden bereits vorprogrammiert.

Geht der Auftragnehmer aber zuerst ein Vertragsverhältnis mit einem Subunternehmer ein, um sich dessen Dienste zu sichern, kann es ein böses Erwachen geben, wenn das Geschäft mit dem Kunden platzt, der Kunde also doch keinen Auftrag erteilt. In Fällen dieser Art verlangen die meisten Subunternehmer zumindest einen Teil der mit der Auftragnehmer vereinbarten Vergütung als Schadensersatz. Auf dieser Zahlung bleibt dann der Auftragnehmer sitzen.

So lässt sich das Risiko vermindern

  1. Zunächst sollte der Auftragnehmer mit dem Kunden detaillierte Vertragsverhandlungen führen, um eine präzise Vorstellung davon zu bekommen, was der Kunde tatsächlich will (aber noch keinen Vertrag abschließen!).
  2. Anschließend holt der Auftragnehmer auf Grundlage der mit dem Kunden erzielten Verhandlungsergebnisse ein rechtsverbindliches Angebot des Subunternehmers ein. Der Subunternehmer muss über das geplante Vorhaben, insbesondere über die Vorstellungen des Kunden genau und vollständig informiert sein. Im Rahmen der Angebotsabgabe muss sichergestellt sein, dass der Subunternehmer in zeitlicher Hinsicht an sein eigenes Angebot so lange gebunden ist, bis der Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen ist.
    Eine ausreichende zeitliche Bindung des Subunternehmers an sein Angebot lässt sich nur dadurch erreichen, dass der Subunternehmer die zeitliche Gültigkeit seines Angebots explizit angibt. Fehlt eine entsprechende Erklärung in dessen Angebot, muss der Auftragnehmer unbedingt darauf drängen, dass der Subunternehmer ausdrücklich eine für ihn ausreichende Zeitspanne angibt.
  3. Sobald das rechtsverbindliche Angebot des Subunternehmers feststeht, kann der Auftragnehmer den Vertrag mit dem Kunden abschließen.
  4. Danach nimmt der Auftragnehmer das vom Subunternehmer unterbreitete Angebot durch einen Vertragsabschluss mit dem Subunternehmer an.

Wegbrechen eines Vertragsverhältnisses vor Projektende

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Geschäftspartner vor Projektende die Vertragsbeziehung einseitig beendet: entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch sein tatsächliches Verhalten. Dabei ist es egal, ob dies zu Recht oder zu Unrecht erfolgt.

Risikosituation

Kunde steigt vorzeitig aus dem Projekt aus: Steigt der Kunde vorzeitig aus dem Projekt aus, erleidet der Auftragnehmer in der Regel einen wirtschaftlichen Schaden. Doppelt schlimm ist jedoch, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und seinem Subunternehmer weiterläuft, ohne dass der Auftragnehmer - rein rechtlich betrachtet - die Möglichkeit hätte, sich vom Vertrag mit seinem Subunternehmer kurzfristig zu lösen. Hieraus resultieren für ihn dann zusätzliche finanzielle Nachteile.

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