Risiko Insolvenz: So beugen Sie als Auftragnehmer vor

Das Risiko, dass der Vertragspartner Insolvenz anmeldet, besteht in allen Branchen; die Zahl der jährlichen Anträge auf Insolvenzeröffnung nimmt ständig zu. So manches bis dahin gesunde Unternehmen wurde durch die Insolvenz seines Kunden mit in den Ruin gerissen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen besitzen nicht die notwendigen finanziellen Reserven, um hohe Forderungsausfälle aufzufangen. Rechtsanwalt Christian Wein will mit seinem Artikel Auftragnehmer für das Problem sensibilisieren und Möglichkeiten zur Vorbeugung gegen den Forderungsausfall aufzeigen.

 

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Risiko Insolvenz: So beugen Sie als Auftragnehmer vor

Das Risiko, dass der Vertragspartner Insolvenz anmeldet, besteht in allen Branchen; die Zahl der jährlichen Anträge auf Insolvenzeröffnung nimmt ständig zu. So manches bis dahin gesunde Unternehmen wurde durch die Insolvenz seines Kunden mit in den Ruin gerissen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen besitzen nicht die notwendigen finanziellen Reserven, um hohe Forderungsausfälle aufzufangen. Rechtsanwalt Christian Wein will mit seinem Artikel Auftragnehmer für das Problem sensibilisieren und Möglichkeiten zur Vorbeugung gegen den Forderungsausfall aufzeigen.

 

Das Risiko, dass der Vertragspartner Insolvenz anmeldet, besteht branchenübergreifend. Dabei nimmt die Zahl der jährlichen Anträge auf Insolvenzeröffnung ständig zu. So manches bis dahin gesunde Unternehmen wurde durch die Insolvenz seines Kunden mit in den Ruin gerissen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen besitzen nicht die notwendigen finanziellen Reserven, um hohe Forderungsausfälle aufzufangen. Dieser Artikel soll Auftragnehmer für das Problem sensibilisieren und Möglichkeiten der Vorbeugung gegen den Forderungsausfall aufzeigen.

Bei Insolvenz ist es meist zu spät

Hat der Kunde oder einer seiner Gläubiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, so erhält der Auftragnehmer oft nur einen geringen Bruchteil seiner Forderung.

Mit dem Insolvenzverfahren sollen alle gegen den Insolvenzschuldner - also den betreffenden Kunden - gerichteten Forderungen gleichmäßig befriedigt werden. Dies bedeutet, dass die gesamte Forderung des Unternehmers lediglich in Höhe einer Quote beglichen wird. Diese Quote entspricht dem Verhältnis der Summe der gesamten gegen den Kunden gerichteten Forderungen zu dessen noch vorhandenen Vermögen. Dies bedeutet weiter, dass alle Insolvenzgläubiger im laufenden Verfahren grundsätzlich gleich behandelt werden, man kann also in diesem Stadium keinen Vorteil mehr gegenüber den anderen Insolvenzgläubigern erzielen.

Ist der Schuldner erst einmal zahlungsunfähig, dann ist es für wirkungsvolle Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu spät. Es bleibt - falls das Verfahren überhaupt eröffnet wird - nur der Weg, die Forderung zur Insolvenztabelle des Insolvenzverwalters anzumelden und auf eine möglichst hohe Quote zu hoffen. Oft ist man dann unangenehm überrascht, wenn man sich in einer großen Gruppe von Gläubigern wiederfindet, denen ein zahlungsunfähiger Schuldner gegenübersteht.

Reicht das verwertbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht einmal aus, um die Verfahrenskosten zu decken, so wird bereits der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen und das Verfahren eingestellt. In diesem Fall wird schlagartig klar, dass die eigene Forderung nahezu wertlos geworden ist.

Sicherheitsbedürfnis contra Wettbewerb

Als Auftragnehmer müssen Sie sich also fragen, welche Möglichkeiten Sie haben, das Insolvenzrisiko zu verringern. Sie können sich beispielsweise durch vertragliche Vereinbarungen absichern. Es gibt beispielsweise folgende Möglichkeiten:

  • Sie vereinbaren mit dem Kunden eine Vorleistungspflicht
  • Sie fordern die Bürgschaft eines - natürlich solventen - Dritten
  • Sie vereinbaren bei Lieferung einen Eigentumsvorbehalt
  • Sie vereinbaren eine Sicherungsübereignung oder ein Pfandrecht

Anregungen hierzu finden Sie, wenn Sie einen Blick auf die Kreditvergabe- und Sicherungspraxis der Banken werfen. Im Dienstleistungsbereich werden Sie sich beim Auftraggeber gegenüber der Konkurrenz jedoch selten durchsetzen, wenn Sie von ihm umfassende Sicherheiten verlangen. So wird kaum ein Vertragspartner bereit sein, Vorkasse zu leisten und es wird sich wahrscheinlich niemand finden, der sich persönlich für die Schuld einer GmbH verbürgt, wenn derartige Sicherheiten von der Konkurrenz nicht verlangt werden.

Wenn Sie jedoch einen konkreten Anlass haben, an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers zu zweifeln, sollten Sie trotzdem Sicherheiten fordern. Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung zum Kunden ist es ratsam, nur einen gewissen Zahlungsrückstand zu tolerieren. So passiert es immer wieder, dass Auftragnehmer sich von ihrem Kunden vertrösten lassen und weiterhin für ihn arbeiten, obwohl bereits mehrere Rechnungen nicht bezahlt wurden.

Wichtig dabei ist, dass man sich die Konsequenzen vor Augen führt, wenn der Kunde nicht zahlen kann und rechtzeitig darauf reagiert. Hier kann der Auftragnehmer reagieren, indem er die Arbeitsleistung einstweilen einstellt, bis die Zahlung der fälligen Rechnungen erfolgt ist.

Bei einem Neukunden sollten Sie sich um möglichst umfassende Informationen bemühen, um dessen Bonität richtig einschätzen zu können.

Möglichkeiten einer Bonitätsrecherche

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