Trügerischer Schutz: Festpreise für Software-Entwicklungsprojekte

Unternehmen machen immer wieder die bittere Erfahrung, dass selbst Software-Entwicklungsprojekte auf Festpreis-Basis gegen Budgetüberschreitungen, Krisen oder Abbrüche mit hohen Verlusten auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite nicht gefeit sind. Trotzdem tendieren Auftraggeber häufig zu dieser Vertragsvariante. Reinhard P. Oechtering untersucht in seinem Beitrag kritisch die möglichen Wirkungen eines Festpreisvertrags auf die Projektabwicklung. Hierzu erläutert er die Grundzüge von Dienst- und Werkverträgen. Als mögliche Alternative skizziert der Autor das Target-Preis-Modell, das Unternehmen in der Praxis noch immer selten anwenden.

 

Trügerischer Schutz: Festpreise für Software-Entwicklungsprojekte

Unternehmen machen immer wieder die bittere Erfahrung, dass selbst Software-Entwicklungsprojekte auf Festpreis-Basis gegen Budgetüberschreitungen, Krisen oder Abbrüche mit hohen Verlusten auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite nicht gefeit sind. Trotzdem tendieren Auftraggeber häufig zu dieser Vertragsvariante. Reinhard P. Oechtering untersucht in seinem Beitrag kritisch die möglichen Wirkungen eines Festpreisvertrags auf die Projektabwicklung. Hierzu erläutert er die Grundzüge von Dienst- und Werkverträgen. Als mögliche Alternative skizziert der Autor das Target-Preis-Modell, das Unternehmen in der Praxis noch immer selten anwenden.

 

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Unternehmen machen immer wieder die bittere Erfahrung, dass selbst Software-Entwicklungsprojekte auf Festpreis-Basis gegen Budgetüberschreitungen, Krisen oder Abbrüche mit hohen Verlusten auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite nicht gefeit sind. Trotzdem tendieren Auftraggeber häufig zu dieser Vertragsvariante.

Der vorrangige Grund liegt in dem Glauben, dass das komplette Kostenrisiko und ein Großteil des Projektmanagements auf den Auftragnehmer übertragen werden könnten. Zusätzlich kommt die mit dem Festpreis vermeintlich verbundene Kalkulationssicherheit den Budgetierungsprozessen der Controlling-Abteilungen entgegen.

Im Hauptteil dieses Artikels werden - hauptsächlich aus der Perspektive des Auftraggebers - die möglichen Wirkungen eines Festpreiskontrakts auf die Projektabwicklung kritisch untersucht. Im Schlussteil wird das Target-Preis-Modell als eine Alternative skizziert, die Unternehmen in der Praxis immer noch selten anwenden.

Bild 1: Bei Software-Erstellung häufig angewandte Vertragsarten.

Grundlegende Vertrags- und Zahlungsarten

Die in Bild 1 dargestellten grundlegenden Vertrags- und Zahlungsarten finden bei der Software-Erstellung häufig Anwendung. Der Kaufvertrag für fertig erworbene Software ist in der Grafik nicht berücksichtigt.

Die Vertrags- und Zahlungsarten sowie ihre Merkmale dienen nur der allgemeinen Orientierung. Im Einzelfall müssen Juristen sie vereinbaren bzw. auslegen.

Dienstvertrag und Werkvertrag

Der Dienstvertrag eignet sich, wenn der Auftraggeber sein Team punktuell mit Spezialisten verstärken will, die Software aber in eigener Regie und Verantwortung entwickelt. Der Vorteil eines Dienstvertrags liegt darin, dass der Auftraggeber selbst die Mitarbeiter für das Projekt auswählen und verpflichten kann, zum Beispiel aufgrund guter Erfahrungen.

Bei der Zahlungsart nach Zeit und Material stellt der Auftragnehmer die Rechnungen in der Regel nach vereinbarten Kostensätzen und Terminen (z. B. monatlich) entsprechend des angefallenen Aufwands an den Auftraggeber.

Der Werkvertrag eignet sich, wenn der Auftraggeber nicht selbst über genügend Know-how zur Entwicklung der gewünschten Software verfügt, aber die bestellte Leistung zum Beispiel auf Basis eines Pflichtenhefts exakt beschreiben kann.

Als Grundlage für einen Werkvertrag dient meist ein Angebot des Auftragnehmers, das unter anderem die Leistungsbeschreibung und die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers für das zu erstellende Werk enthält. Da die Leistungsbeschreibung eine Voraussetzung für die Erstellung ist, bietet es sich für den Auftraggeber geradezu an, ein Festpreisangebot zu fordern.

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