Wer erbt meine E-Mails? Was mit dem digitalen Nachlass geschieht

Ein Großteil der beruflichen und privaten Kommunikation erfolgt heutzutage elektronisch. Nur die Besitzer der jeweiligen Benutzerkonten haben Zugriff auf die teilweise sensiblen Daten, z.B. persönliche E-Mails oder Chatprotokolle aus Sozialen Netzwerken. Dies gilt zumindest zu Lebzeiten des Benutzers. Die Wenigsten machen sich Gedanken, was im Todesfall mit ihren Daten geschieht und wer Zugriff darauf hat. Das Problem: Zum digitalen Nachlass gibt es noch keine eigenständige Regelung, hier konkurrieren mehrere Gesetze miteinander. Wer die Kontrolle über seine Daten auch nach dem Ableben behalten will, muss vorsorgen. Wie das geht, und welche Rechte und Pflichten Erben von digitalen Nachlässen und die Angehörigen des Verstorbenen im Einzelnen besitzen, erklärt Renate Maltry in diesem Beitrag.

 

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Wer erbt meine E-Mails? Was mit dem digitalen Nachlass geschieht

Ein Großteil der beruflichen und privaten Kommunikation erfolgt heutzutage elektronisch. Nur die Besitzer der jeweiligen Benutzerkonten haben Zugriff auf die teilweise sensiblen Daten, z.B. persönliche E-Mails oder Chatprotokolle aus Sozialen Netzwerken. Dies gilt zumindest zu Lebzeiten des Benutzers. Die Wenigsten machen sich Gedanken, was im Todesfall mit ihren Daten geschieht und wer Zugriff darauf hat. Das Problem: Zum digitalen Nachlass gibt es noch keine eigenständige Regelung, hier konkurrieren mehrere Gesetze miteinander. Wer die Kontrolle über seine Daten auch nach dem Ableben behalten will, muss vorsorgen. Wie das geht, und welche Rechte und Pflichten Erben von digitalen Nachlässen und die Angehörigen des Verstorbenen im Einzelnen besitzen, erklärt Renate Maltry in diesem Beitrag.

 

Millionen Deutsche nutzen mittlerweile das Internet, ein Großteil davon verfügt über Profile in Online-Communitys. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass sich unter den Verstorbenen auch immer mehr Onlinenutzer befinden. Dabei machen sich viele Menschen keine Gedanken, was eigentlich mit ihren privaten und beruflichen Daten und E-Mails im Falle eines Ablebens passiert. Für die Erben bedeutet dies, dass sie sich neben dem "realen Erbe" mittlerweile auch um den digitalen Nachlass kümmern müssen.

Bisher ist ein Problembewusstsein hierfür kaum vorhanden. Erstmals hat sich der Erbrechtstag des Deutschen Anwaltsvereins im März 2012 in Berlin mit diesem Thema befasst. Eigene gesetzliche Regeln für den digitalen Nachlass gibt es noch nicht. Hier treffen das Erbrecht, das seit 1900 kaum reformiert wurde, das IT-Recht und das Recht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses aufeinander.

Wem gehören die Daten und E-Mails?

Grundsätzlich tritt der Erbe in die Rechtstellung des Erblassers ein. Das bedeutet, dass diejenigen Daten dem Erben gehören, die sich auf dem Computer, der Festplatte, dem USB-Stick etc. befinden. Wichtig: Ein Erbe muss nicht identisch sein mit den Angehörigen, also den nächsten Verwandten; testamentarisch können auch Freunde oder Institutionen als Erben bedacht werden.

Sind die Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt, müssen diese, z.B. von einer Online-Community, wegen der Wahrung des Fernmeldegeheimnisses nicht herausgegeben werden. D.h., der Erbe hat zwar einen Anspruch auf die Daten, kann diesen aber nicht durchsetzen, sofern auf das Fernmeldegeheimnis verwiesen wird. Eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu oder ein Gesetz gibt es nicht.

Fraglich ist, wann es sich bei E-Mails um sog. "vererbbare Mails" handelt. Handelt es sich um rein private Mails, stehen diese den Angehörigen zu und nicht dem Erben. Handelt es sich hingegen um Mails von wirtschaftlichem Wert, wie z.B. von Banken, Versicherungen, Steuerberatern oder dem Finanzamt, stehen diese dem Erben zu und müssen von den Angehörigen ausgehändigt werden, falls sich die Mails in ihrem Besitz befinden.

Rechte und Pflichten der Erben

Das digitale Leben kann auch ungeahnte Überraschungen für den Erben mit sich bringen. Die Erben erhalten nicht nur das Eigentum, sie treten auch in Rechte und Pflichten ein. Hat der Erblasser kurz vor seinem Tod etwas bei ebay versteigert, müssen die Erben den Vertrag erfüllen. Dies gilt auch für Käufe, die getätigt wurden. Außerdem interessant: Bestehende Domains können vererbt werden.

Daten auf fremden Servern

Gibt es Daten, die sich nicht auf dem PC des Verstorbenen befinden, sondern auf dem Server eines fremden Anbieters, ist der Erbe an den Vertrag des Anbieters und die darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Dies ist bei Web-Providern oder sozialen Netzwerken der Fall. Der Erblasser hat in diesem Fall nur ein Nutzungsrecht, das er vererbt. Der Erbe hat sich in der Regel durch Vorlage eines Erbscheins oder Testaments zu legitimieren, um dann die Rechte aus dem Vertrag geltend zu machen. Er tritt als Erbe in die Rechte des Erblassers ein.

GMX und web.de gewähren dem Erben gegen Vorlage des Erbscheins Zugriff auf das Postfach; yahoo hingegen löscht den Account und gestattet keinen Zugriff. Facebook bietet ein spezielles Online-Meldeformular an. Der Erbe hat dann die Wahl, ob das Profil gelöscht oder mit einem speziellen Gedenkstatus versehen werden soll. Auch kann ein virtuelles Kondolenzbuch eingerichtet werden. Bei Xing wird das Profil unsichtbar geschaltet. Die Login-Daten des Verstorbenen werden nicht weitergegeben. (Stand sämtlicher Angaben: Sommer 2012)

Daten von verstorbenen Mitarbeitern

Bei den Daten eines verstorbenen Mitarbeiters in einem Unternehmen kommt es darauf an, ob der Mitarbeiter einen eigenen Account hatte oder ob alle Beschäftigten, z.B. über einen zentralen Server, Zugriff auf die Daten haben. Besaß der Verstorbene einen eigenen persönlichen Account auf dem Server, darf dieser von Dritten ohne Berechtigung nicht geöffnet werden. Um Probleme in dieser Richtung zu vermeiden, ist zu empfehlen, dass die Zugangsdaten jeweils intern für alle bekanntgegeben werden sollten.

Was kann man tun?

Für die Nachlassregelung der digitalen Daten ist es in jedem Fall zu empfehlen, ein separates digitales Testament anzulegen. Separat deshalb, weil einen Provider Ihr weiteres Testament, das ggf. vorzulegen ist, nicht zu interessieren hat. Es ist ratsam, klare Regelungen zu treffen und eine Aufstellung aller Passwörter und zwar für jeden Account anzufertigen. Sie sollten auch festlegen, wer über welchen Account verfügen soll, wer welche Domains erhalten soll etc. Wichtig ist für die Erben auch zu wissen, ob eine sog. virtuelle Gedenkstätte eingerichtet oder die Daten gelöscht werden sollen.

Was mit dem digitalen Nachlass geschieht


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