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Ausgabe 08/2001 vom 18.04.2001
Fachbeitrag

Falsches Vertragskonzept kann Geschäfte verhindern

Bereits die Art und Weise, wie man sich - rein vertragstechnisch betrachtet – an den Kunden "heranrobbt", kann darüber entscheiden, ob man einen Auftrag erhält oder nicht. Wer hat nicht schon davon gehört, dass ein lukratives Geschäft nur deshalb geplatzt ist, weil sich der Kunde von dem ihm übersandten, äußerst umfangreichen Vertrag "erschlagen" fühlte und das Weite suchte? Fälle dieser Art ereignen sich in der täglichen Praxis sehr häufig. Deshalb ist es wichtig, sich über das eigene Vertragskonzept konkrete Gedanken zu machen. Rechtsanwalt Hohenegg gibt Empfehlungen, was Sie bei Art und Umfang von Verträgen beachten müssen.
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