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Ausgabe 20/2001 vom 17.10.2001
Fachbeitrag
Schutz vor wirtschaftlichem Desaster

Rahmenverträge - Vorstufe zum Projektvertrag

Am Anfang eines Projekts stehen immer die Fragen: Was will der Kunde und was muss er dafür bezahlen? Beide Fragen sind zumeist schwer zu beantworten, da der Kunde gerade im Projektgeschäft häufig nicht genau weiß, was er will. Die Preisbemessung gleicht einem Glücksspiel: Greift der Auftragnehmer mit dem Preis zu hoch, läuft er Gefahr, dass der Kunde abspringt – ist der angebotene Preis zu niedrig, besteht das Risiko, dass das Projekt unrentabel oder gar zum wirtschaftlichen Desaster wird. Rechtsanwalt Christoph Hohenegg empfiehlt in seinem Artikel, sich mit verbindlichen Angeboten zunächst zurückzuhalten und als Vorstufe zum Projektvertrag einen Rahmenvertrag abzuschließen.
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