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Das "Verifizieren des Inhalts und Umfangs" entspricht der Abnahme der Liefergegenstände durch den Auftraggeber. Dabei werden die Werke des Projekts daraufhin überprüft, ob sie mit der ursprünglichen und genehmigten Definition des Inhalts und Umfangs übereinstimmen. Ergebnis des "Verifizierens des Inhalts und Umfangs" sind Abnahmedokumente, die Prüfungsergebnisse und ggf. Änderungsanträge bzw. Korrekturmaßnahmen.
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