Angebotsbindefrist
Bei einem verbindlichen Angebot steht der Anbieter in der Pflicht, die Leistungen zum angebotenen Preis zu liefern, wenn der Ausschreibende das Angebot abnimmt. Andernfalls kann der Ausschreibende im Rahmen einer Ersatzbeschaffung den Anbieter für eventuelle Mehrkosten regresspflichtig machen. Um dieses Risiko zu minimieren, werden verbindliche Angebote stets mit einer Geltungsdauer versehen, der sogenannten Angebotsbindefrist. Nur wenn innerhalb dieser Frist das Angebot angenommen und der Auftrag erteilt wird, ist der Anbieter zur Erfüllung seines Angebots verpflichtet.
Für ein freibleibendes Angebot ist die Angabe einer Angebotsbindefrist unsinnig.
| Normen/Standards |
DIN 69905:1997 |
Weiterführende Beiträge im Projekt Magazin
Der Abschluss von Projektverträgen: Darauf sollten Sie achten
Oft gehört es zu den Aufgaben des Projektleiters, Verträge auszuhandeln und abzuschließen. Um dabei Fehler, ungewollte Verbindlichkeiten und Missverständnisse zu vermeiden, sollten sich Projektleiter mit den Grundzügen des Vertragsabschlusses vertraut machen. Tanja Kaul und Thomas Diegelmann geben in ihrem Artikel Empfehlungen, die man beachten sollte, damit der Vertragsabschluss keine bösen Überraschungen nach sich zieht. Mehr lesen
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Professionelle Angebotserstellung leicht gemacht
Gleichgültig welche Art von Projekten Sie durchführen: ein gutes Angebot gehört zur guten Projektvorbereitung. Das gilt insbesondere für Software-Projekte mit geringerem Projektvolumen. In diesem Artikel fasst Olaf Clausen die wichtigsten Bestandteile eines Angebots zusammen, gibt praktische Tipps und zeigt, wie ein Angebot einfach und schnell erstellt werden kann und trotzdem aussagekräftig bleibt. Zum Artikel finden Sie zwei Beispielangebote mit Berechnungsmakros in Microsoft Word, die Sie leicht an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Mehr lesen
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