Gewährleistungsanspruch

Bei Projekten, die in einem definierten, externen Auftragsverhältnis durchgeführt werden, hat der Auftraggeber bei Vorliegen von Mängeln einen gesetzlich oder vertraglich geregelten Anspruch auf Behebung derselben. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist das Bestehen eines Mangels, der vom Auftraggeber nachgewiesen werden muss. In Streitfällen werden neutrale (oftmals staatl. vereidigte) Gutachter oder Sachverständige hinzugezogen, um das Vorhandensein eines Mangels und vor allem die durch ihn hervorgerufene Wertminderung oder Schadenshöhe zu beurteilen.

Normen/Standards DIN 69905:1997
Englischer Begriff Warranty Claim
Weiterführende Beiträge im Projekt Magazin
Fachbeitrag
Projektverträge: Rechtliche Aspekte bei der Abnahme

Die Abnahme ist eine entscheidende Station im Verlauf eines Projekts: Das Risiko fällt vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zurück. Die Rechtsanwälte Dr. Rupert Vogel und Wolfgang Döring erklären in ihrem Beitrag am Beispiel von Softwareprojekten, was "Abnahme" im juristischen Sinne bedeutet und welche Änderungen das neue Schuldrecht vom 1. Januar 2002 mit sich gebracht hat. Der Artikel enthält Vorschläge für Regelungen sowie eine Musterklausel, mit deren Hilfe die Vertragspartner die Abnahme optimal organisieren können. Die Erläuterungen und Tipps lassen sich problemlos auf andere Branchen übertragen. Mehr lesen

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