Gewährleistungsanspruch
Bei Projekten, die in einem definierten, externen Auftragsverhältnis durchgeführt werden, hat der Auftraggeber bei Vorliegen von Mängeln einen gesetzlich oder vertraglich geregelten Anspruch auf Behebung derselben. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist das Bestehen eines Mangels, der vom Auftraggeber nachgewiesen werden muss. In Streitfällen werden neutrale (oftmals staatl. vereidigte) Gutachter oder Sachverständige hinzugezogen, um das Vorhandensein eines Mangels und vor allem die durch ihn hervorgerufene Wertminderung oder Schadenshöhe zu beurteilen.
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| Normen/Standards | DIN 69905:1997 |
|---|---|
| Englischer Begriff | Warranty Claim |
Fachbeitrag
Projektverträge: Rechtliche Aspekte bei der Abnahme


