Rechtssicherheit im Projekt Projektverträge richtig aufsetzen

Ein Projektvertrag bietet den Geschäftspartnern rechtliche Sicherheit. Häufig wird er von Anwälten aufgesetzt. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist es aber auch oft der Projektleiter, der den Vertrag formuliert. Prof. Dr. Uwe Braehmer erklärt, unter welchen Bedingungen man einen Vertrag ohne juristische Beratung erstellen kann und liefert eine Checkliste mit den Regelungen, die ein Vertrag enthalten sollte.

 

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Rechtssicherheit im Projekt Projektverträge richtig aufsetzen

Ein Projektvertrag bietet den Geschäftspartnern rechtliche Sicherheit. Häufig wird er von Anwälten aufgesetzt. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist es aber auch oft der Projektleiter, der den Vertrag formuliert. Prof. Dr. Uwe Braehmer erklärt, unter welchen Bedingungen man einen Vertrag ohne juristische Beratung erstellen kann und liefert eine Checkliste mit den Regelungen, die ein Vertrag enthalten sollte.

 

Ein Projektvertrag bietet den Geschäftspartnern rechtliche Sicherheit. Häufig wird er von Anwälten aufgesetzt. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen in Lohnfertigung, Dienstleistung, Handwerk oder Handel ist es aber auch oft der Projektleiter, der den Vertrag formuliert. Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie einen Vertrag ohne juristische Beratung erstellen können und welche Regelungen er enthalten sollte. Mit Hilfe der Checkliste können Sie entweder einen eigenen Vertrag formulieren, Musterverträge ergänzen oder Vertragsentwürfe Ihrer Projektpartner auf Vollständigkeit prüfen.

Auf der sicheren Seite: Projektverträge

Projekte mit mehreren Beteiligten oder Gemeinschaftsprojekte erfordern in der Regel einen verbindlichen Projektvertrag. Dieser garantiert zwar nicht den Erfolg des Projekts, gibt aber Entscheidungs- und Handlungssicherheit. Die Partner können sich darauf verlassen, dass das Projekt zustande kommt. Das ist besonders für kleine und mittelständische Unternehmen wichtig, wenn sie eigens für das Vorhaben größere Investitionen tätigen, technisches Know-how zukaufen oder ihre personellen Kapazitäten aufstocken müssen.

Oft wird im Verlauf der vorvertraglichen Verhandlungen eine Absichtserklärung verfasst, ein so genannter Letter of Intent (LOI), der einen Projektvertrag allerdings nicht ersetzen kann. Ein LOI enthält zwar eine grobe Beschreibung des Projektgegenstands und der erwarteten Leistungen, die voraussichtliche Geltungsdauer der Kooperation und in der Regel eine Vertraulichkeitsvereinbarung - vertragsrechtlich hat er jedoch kaum Gewicht (siehe "Rechtssicherheit bei der Vertragsanbahnung, Teil 2", Ausgabe 2/2006).

Das Geschäftsverhalten von kleinen und mittelständischen Unternehmen ist in der Regel anständig und solide, es gibt für sie aber kaum einen zwingenden Grund, den Vereinbarungen im LOI nachzukommen. Großunternehmen dagegen stehen im Blickpunkt der Öffentlichkeit und sind z.B. aus Prestigegründen oder wegen möglicher Auswirkungen auf den Börsenkurs bestrebt, negative Presseberichte zu vermeiden. Für sie ist der öffentliche Druck, den Absichtserklärungen nachzukommen, wesentlich höher.

Wer formuliert den Vertrag?

Am besten sollte ein spezialisierter Anwalt für Vertrags-, Wirtschafts- oder Wettbewerbsrecht den Vertrag formulieren. Ein mittelständischer Unternehmer kann einen Projektvertrag aber auch ohne rechtliche Beratung erstellen, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Das Projekt ist unkompliziert oder das Verhältnis der Projektpartner bedarf keiner Sonderregelungen. Diese Bedingung ist z.B. erfüllt, wenn die Parameter gut vorhersehbar und keine dritten Parteien in das Projekt einbezogen sind.
  • Das Projektvolumen liegt unter 100.000 Euro oder übersteigt drei bis fünf Prozent des Umsatzes nicht, so dass z.B. bei einem Scheitern des Projekts kein Partner illiquide oder existentiell gefährdet wird.
  • Der Projektpartner hat sich langjährig als vertrauenswürdig erwiesen oder ist als sehr seriös bekannt, so dass z.B. eine Auskunft von Creditreform, Schufa oder Hausbank positiv ausfällt.
  • Aus dem Projekt ergibt sich kaum ein Haftungsrisiko oder das Haftungsrisiko ist finanziell sehr gering. Diese Bedingung ist z.B. erfüllt, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung besteht oder Risikorückstellungen gebildet worden sind.

Wurde bereits ein Projektleiter bestimmt, entwirft dieser die Formulierung des Projektvertrags oder übernimmt die Adaption von Musterverträgen.

Checkliste: Vertragsinhalte

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Vertragsregelungen. Einige Regelungen sind obligatorisch (o), andere freiwillig (f). Lesen Sie die Liste zunächst komplett durch und prüfen Sie anschließend Punkt für Punkt, welche Regelungen für Ihr Projekt wichtig sind.

Vertragspartner

Vertragspartner sind alle Parteien, die den Projektvertrag unterschreiben. Sie werden zunächst eindeutig benannt. Aufgeführt werden

  • Firmenname mit gesellschaftsrechtliche Firmierung und Firmensitz/Adresse (o)
  • Handelsregister-Eintragung/-Nummer (f)
  • Mitgliedschaft bei IHK/HWK oder sonstiger Berufskammer (f)
  • Umsatzsteuernummer bzw. -Ident-Nummer (f)
  • vertretungsberechtigter Vorstand, Geschäftsführer oder Prokurist (o)

Im Vertragstext selbst benutzt man zur Benennung der Vertragspartner am besten Kurzbezeichnungen. Das ist einfach und üblich.

Vertragsgegenstand

Benennen Sie das Hauptziel des Projekts. Verwenden Sie dafür entweder eine eindeutige Bezeichnung oder erklären Sie das Ziel in wenigen Sätzen (o).

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