Abnahme
Die Abnahme ist die Bestätigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, dass dieser das vereinbarte Werk spezifikationsgerecht erstellt hat und damit seinen Teil des Werkvertrags erfüllt hat.
Die Abnahme ist die Bestätigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, dass dieser das vereinbarte Werk spezifikationsgerecht erstellt hat und damit seinen Teil des Werkvertrags erfüllt hat.