

Angebotsfrist ist der Zeitraum zwischen Veröffentlichung einer Ausschreibung und dem letztmöglichen Zeitpunkt für die Abgabe eines Angebots.
Angebotsfrist ist der Zeitraum zwischen Veröffentlichung einer Ausschreibung und dem letztmöglichen Zeitpunkt für die Abgabe eines Angebots.
Die Dauer der Angebotsfrist sollte einerseits so bemessen sein, dass die Anbieter ausreichend Zeit haben, qualifizierte Angebote abgeben zu können. Andererseits verlängern Angebotsfristen meist die Projektdauer, oftmals liegen Ausschreibungen sogar auf dem kritischen Weg.
Bei Ausschreibungen der Öffentlichen Hand bestimmen Vergaberichtlinien (z.B. VOB/A, VOL/A) wie die Angebotsfrist zu bemessen ist.
Für den Beginn der Angebotsfrist kommen drei bestimmende Ereignisse in Frage:
Gemäß § 187 BGB beginnt die Frist um 0:00 Uhr des Tages, der auf das auslösende Ereignis folgt. Dabei ist unerheblich, ob dieser Tag ein Sonntag, Sonnabend oder gesetzlicher Feiertag ist. Wenn der Fristbeginn nicht ohnehin durch eine Verordnung geregelt ist, sollte der Ausschreibende den Beginn der Angebotsfrist explizit festlegen.
Das Ende der Angebotsfrist berechnet sich aus ihrem Beginn und der festgelegten Dauer. Die VOB/A z.B. fordert eine Angebotsfrist von mindestens 52 Kalendertagen, gemessen ab der Versendung der Unterlagen durch den Ausschreibenden. Diese Mindestfrist kann unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden.
Der Zeitpunkt für den Annahmeschluss von Angeboten kann ggf. auch durch Angabe einer Uhrzeit präzisiert werden.