Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen

Abkürzungen

Die "Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen" regeln in sieben Vertragsvorlagen die Rahmenbedingungen für Auftragnehmer bei IT-Projekten der Öffentlichen Hand. Sie wurden seit 1972 von der "Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung" (KBSt) im Auftrag des "Kooperationsausschusses ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich" (KoopA) erstellt und werden auf der Website der KBSt zum Download angeboten. Die BVB werden derzeit nach und nach durch die "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) ersetzt.

Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen

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Die "Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen" regeln in sieben Vertragsvorlagen die Rahmenbedingungen für Auftragnehmer bei IT-Projekten der Öffentlichen Hand. Sie wurden seit 1972 von der "Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung" (KBSt) im Auftrag des "Kooperationsausschusses ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich" (KoopA) erstellt und werden auf der Website der KBSt zum Download angeboten. Die BVB werden derzeit nach und nach durch die "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) ersetzt.

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