

Falls ein Projekt in Form eines externen Auftrages mit einer verbindlich vereinbarten Lieferung durchgeführt wird, bestehen bereits durch Gesetz geregelte Gewährleistungsansprüche und Gewährleistungsbedingungen. Im Fall eines internen Projektes greifen diese Regelungen nicht.
In jedem Fall sollten die Voraussetzungen, unter denen ein Gewährleistungsanspruch besteht und geltend gemacht werden kann, unbedingt vertraglich festgelegt werden - insbesondere auch dann, wenn auf Gewährleistungsansprüche verzichtet wird.
Falls ein Projekt in Form eines externen Auftrages mit einer verbindlich vereinbarten Lieferung durchgeführt wird, bestehen bereits durch Gesetz geregelte Gewährleistungsansprüche und Gewährleistungsbedingungen. Im Fall eines internen Projektes greifen diese Regelungen nicht.
In jedem Fall sollten die Voraussetzungen, unter denen ein Gewährleistungsanspruch besteht und geltend gemacht werden kann, unbedingt vertraglich festgelegt werden - insbesondere auch dann, wenn auf Gewährleistungsansprüche verzichtet wird.
Zu den Gewährleistungsbedingungen zählen:
Getrennt von den Gewährleistungsbedingungen sind die Bedingungen für die Produkthaftung zu sehen. Diese bezieht sich auf Folgeschäden durch die Verwendung des Produkts und beruht meist auf Forderungen dritter Parteien, die nicht am Projekt beteiligt waren.