Nacherfüllung

Nacherfüllung ist gemäß § 439 BGB die Behebung von Mängeln einer Lieferung (Nachbesserung) oder der Ersatz des mangelhaft gelieferten Werks durch ein mängelfreies Werk (Nachlieferung). Zusätzlich regelt das BGB die Entscheidung zwischen Nachbesserung und Nachlieferung.

Nacherfüllung

Nacherfüllung ist gemäß § 439 BGB die Behebung von Mängeln einer Lieferung (Nachbesserung) oder der Ersatz des mangelhaft gelieferten Werks durch ein mängelfreies Werk (Nachlieferung). Zusätzlich regelt das BGB die Entscheidung zwischen Nachbesserung und Nachlieferung.

Wir empfehlen zum Thema Leistungsumfang
4 Stunden
12.09.2024
395,00,-
KI im Projektmanagement: Revolutionieren Sie Ihre Arbeitsweise

In diesem Seminar lernen Sie, wie KI Ihr Projektmanagement revolutionieren kann. Sie erhalten Einblicke in verschiedene KI-Methoden und deren Anwendung in Datenanalyse, Risikoeinschätzung und Entscheidungsfindung. Der Kurs vermittelt tiefgehende Kenntnisse zur Steigerung von Effizienz und Effektivität und befähigt Sie, KI-basierte Lösungen in Ihre Projekte zu integrieren. Mehr Infos

In Projekten regelt das gültige Qualitätsmanagementsystem (Qualitätssicherungsplan, Qualitätsmanagementplan, Qualitätsmanagementstrategie) wie Qualitätsprüfungen und Abnahmen durchgeführt und nach welchen Regeln projektinterne Nacherfüllungen durchgeführt werden. Bei Prüfung und Abnahme eines im Rahmen eines Projekts erstellten Werkes gibt es bei Nichterfüllung der Abnahmekriterien neben den Möglichkeiten der Behebung des Mangels oder dem erneuten Herstellen eines mängelfreien Werks die dritte Möglichkeit, dass über einen Änderungsantrag die Abnahmekriterien angepasst werden. PRINCE2 bezeichnet diese Möglichkeit als "Konzession".

Bewertungen

Diese Funktion steht nur eingeloggten Nutzern zur Verfügung.
Gesamt
Bewertungen 5
Kommentare 0