

Die ↑ Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gliedert die ↑ Leistungsbilder nach sachlichen Gesichtspunkten in zeitlich aufeinanderfolgende Leistungsphasen. Diese Strukturierung dient zugleich dazu, das Honorar für die Leistungen von Architekten und Ingenieuren zu definieren.
So ist z.B. das Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" in die bekannten neun Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung strukturiert. Das Leistungbild
"Flächennutzungsplan" ist hingegen in die drei Leistungsphasen Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen, Entwurf zur öffentlichen Auslegung, und Plan zur Beschlussfassung unterteilt.