Checkliste für Multimedia-Produktionsverträge

Viele Multimedia-Projekte geraten in die Krise oder scheitern sogar, weil die Vertragspartner vor Abschluss des Produktionsvertrags die wirklich wichtigen Fragen entweder überhaupt nicht besprochen oder nicht explizit im schriftlichen Produktionsvertrag geregelt haben. Die ausführliche Checkliste von Rechtsanwalt Hohenegg klärt die Frage, was Sie mit Ihrem Auftraggeber immer explizit vereinbaren sollten. Sie deckt einen großen Teil der bedeutsamsten Verhandlungspunkte vor Abschluss eines Multimedia-Produktionsvertrags ab.

 

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Checkliste für Multimedia-Produktionsverträge

Viele Multimedia-Projekte geraten in die Krise oder scheitern sogar, weil die Vertragspartner vor Abschluss des Produktionsvertrags die wirklich wichtigen Fragen entweder überhaupt nicht besprochen oder nicht explizit im schriftlichen Produktionsvertrag geregelt haben. Die ausführliche Checkliste von Rechtsanwalt Hohenegg klärt die Frage, was Sie mit Ihrem Auftraggeber immer explizit vereinbaren sollten. Sie deckt einen großen Teil der bedeutsamsten Verhandlungspunkte vor Abschluss eines Multimedia-Produktionsvertrags ab.

 

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Viele Multimedia-Projekte geraten in die Krise oder scheitern sogar, weil die Vertragspartner vor Abschluss des Produktionsvertrags die wirklich wichtigen Fragen entweder überhaupt nicht besprochen oder nicht explizit im schriftlichen Produktionsvertrag geregelt haben. Häufige Folge ist, dass die Vertragspartner erst während der Projektausführung merken, dass sie zu Beginn völlig aneinander vorbeigeredet haben. Soll das Projekt nicht scheitern, bedarf es einer erheblichen Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten. Diese ist im heutigen Geschäftsverkehr oftmals nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden.

Auch wenn es viel Zeit kostet, gemeinsam mit dem Kunden bereits vor Abschluss eines Produktionsvertrags die zentral wichtigen Punkte des Projekts festzulegen, ist dieser Zeitaufwand letztlich zu vernachlässigen, wenn man sich vor Augen führt, welche Risiken insbesondere für die Agentur aus einem unklaren und grob lückenhaften Produktionsvertrag resultieren.

Was sollten Sie mit Ihrem Auftraggeber immer explizit vereinbaren?

Die nachfolgend aufgeführten Punkte sollen Ihnen als Checkliste dienen, über welche Fragen die Geschäftspartner vor Abschluss eines Multimedia-Produktionsvertrages explizit verhandeln und eine Einigung erzielen sollten. Diese Checkliste ist keineswegs als Patentrezept für alle denkbaren Multimedia-Projekte zu verstehen. Dafür sind Multimedia-Projekte zu unterschiedlich, die hierbei erbrachten Leistungen zu vielfältig. Dennoch deckt die nachfolgende Checkliste einen großen Teil der bedeutsamsten Verhandlungspunkte ab.

Checkliste

Verhandlungspunkte oberster Priorität

1. Zweck des Projekts und die Ziele der Vertragspartner

Diese Punkte sind konkret zu beschreiben, da diese wichtige Anhaltspunkte für die spätere Auslegung des Vertrags im Falle von Unklarheiten bzw. Meinungsverschiedenheiten geben.

2. Beschreibung der von der Agentur zu erbringenden Leistungen im Rahmen von so genannten Arbeitspaketen

Hier sind Art bzw. Inhalt und Umfang der Leistungen, die die Agentur zu erbringen hat, so detailliert wie möglich zu beschreiben. Dabei sollten Arbeitspakete gebildet werden, um das Projekt in jeweils gesondert abzunehmende Projektphasen aufzuteilen (z.B. Informationsgewinnung und sonstige Recherchen, Konzeption, Grob- und Feinkonzept, Pflichtenheft, Screendesign, Storyboard, Programmierung, Netzanbindung). Innerhalb dieser Arbeitspakete sollten die jeweiligen Einzelleistungen so genau und präzise wie möglich festgelegt werden

Sollte sich im Laufe der Erstgespräche herausstellen, dass eine exakte Festlegung des Leistungsinhalts und -umfangs mangels konkreter Vorstellungen des Kunden nicht möglich ist, sollte ein Vertrag vorgeschaltet werden, der darauf gerichtet ist, erst einmal zusammen mit dem Kunden herauszuarbeiten, was die Agentur tatsächlich leisten soll. Endergebnis dieser Arbeiten sollte ein Pflichtenheft oder ein Grob- bzw. Feinkonzept sein, anhand dessen die Ausgestaltung eines Produktionsvertrags mögich ist. Welche Vergütung der Kunde hierfür zu zahlen hat, ist Verhandlungssache.

Ferner sollte vereinbart werden, ob und inwieweit dem Kunden einseitige Bestimmungsrechte über Leistungen zukommen sollen (z.B. bzgl. Layout, Farbgebung, Buttons etc.). Die Agentur sollte dem Kunden aber nur in engen Grenzen solche einseitigen Bestimmungsrechte einräumen, da dies schnell ausufern kann. Weit besser ist es daher, von vornherein, d.h. im Vertrag selbst die einzelnen Leistungen der Agentur so detailliert festzulegen, dass der Kunde nicht durch fortlaufend neue Wünsche während des gesamten Projekts "ausbrechen" kann.

3. Zuordnung der Arbeitspakete zu den einzelnen Projektphasen

Die gebildeten Arbeitspakete sollten den einzelnen Projektphasen zugeordnet werden. Regelmäßig empfiehlt es sich, dass jedes Arbeitspaket einer Projektphase entspricht. Ferner sollte hier ausdrücklich festgelegt werden, welches Teilergebnis am Ende der jeweiligen Projektphase vorhanden sein muss. Denn jedes Teilergebnis ist gesondert vom Kunden abzunehmen und bildet dann die rechtsverbindliche Grundlage für die jeweils nächste Projektphase.

4. Fertigstellungstermine

  • Wann sollen die einzelnen Projektphasen beendet sein?
  • Handelt es sich bei den einzelnen Fertigstellungsterminen um rechtlich verbindliche Fixtermine oder sollen diese lediglich einen zeitlichen Rahmen vorgeben, dessen Überschreitung im wesentlichen ohne rechtlich nachteilige Folgen für die Agentur bleiben soll?
  • Wenn die einzelnen Termine tatsächlich als rechtsverbindlich gewollt sind, sollte zumindest geregelt werden, welche Folgen dies für die Agentur und die weitere Projektausführung haben soll.
  • Zusätzlich sollte geregelt werden: Welche Auswirkungen haben vom Kunden gewünschte Änderungen bereits abgenommener Teilleistungen auf die vereinbarten Fertigstellungstermine?

5. Höhe und Fälligkeit der Vergütung, Teil- bzw. Abschlagszahlungen

  • Wird ein Pauschal- bzw. Festpreis vereinbart?
  • Soll auf der Basis von Stundensätzen abgerechnet werden?
  • Soll es Teil- bzw. Abschlagszahlungen geben?
  • Wann ist die Vergütung bzw. wann sind die einzelnen Teil- bzw. Abschlagszahlungen fällig?
  • Was gilt für Auslagen bzw. Aufwendungen, die die Agentur zum Zwecke der Projektrealisierung tätigt? Welche Auslagen bzw. Aufwendungen sollen in welcher Höhe vom Kunden erstattet werden (z.B. Reisekosten, Kosten für Beschaffung von Text-, Bild-, Foto- und Tonmaterial).

Bei Vereinbarung von Pauschal- bzw. Festpreisen muss die Höhe der Vergütung exakt, d.h. betragsmäßig festgelegt sein. Wird eine andere Art der Berechnung vereinbart (z.B. Abrechnung auf der Basis von Stundensätzen), darf keinesfalls offen bleiben, wie die Vergütung zu berechnen ist.

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