projektmagazin 1 Monat kostenlos testen!
Das projektmagazin - unverzichtbares Nachschlagewerk und Inspirationsquelle für alle, die in Projekten arbeiten.
Viele Multimedia-Projekte geraten in die Krise oder scheitern sogar, weil die Vertragspartner vor Abschluss des Produktionsvertrags die wirklich wichtigen Fragen entweder überhaupt nicht besprochen oder nicht explizit im schriftlichen Produktionsvertrag geregelt haben. Häufige Folge ist, dass die Vertragspartner erst während der Projektausführung merken, dass sie zu Beginn völlig aneinander vorbeigeredet haben. Soll das Projekt nicht scheitern, bedarf es einer erheblichen Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten. Diese ist im heutigen Geschäftsverkehr oftmals nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden.
Auch wenn es viel Zeit kostet, gemeinsam mit dem Kunden bereits vor Abschluss eines Produktionsvertrags die zentral wichtigen Punkte des Projekts festzulegen, ist dieser Zeitaufwand letztlich zu vernachlässigen, wenn man sich vor Augen führt, welche Risiken insbesondere für die Agentur aus einem unklaren und grob lückenhaften Produktionsvertrag resultieren.
Die nachfolgend aufgeführten Punkte sollen Ihnen als Checkliste dienen, über welche Fragen die Geschäftspartner vor Abschluss eines Multimedia-Produktionsvertrages explizit verhandeln und eine Einigung erzielen sollten. Diese Checkliste ist keineswegs als Patentrezept für alle denkbaren Multimedia-Projekte zu verstehen. Dafür sind Multimedia-Projekte zu unterschiedlich, die hierbei erbrachten Leistungen zu vielfältig. Dennoch deckt die nachfolgende Checkliste einen großen Teil der bedeutsamsten Verhandlungspunkte ab.
Diese Punkte sind konkret zu beschreiben, da diese wichtige Anhaltspunkte für die spätere Auslegung des Vertrags im Falle von Unklarheiten bzw. Meinungsverschiedenheiten geben.
Hier sind Art bzw. Inhalt und Umfang der Leistungen, die die Agentur zu erbringen hat, so detailliert wie möglich zu beschreiben. Dabei sollten Arbeitspakete gebildet werden, um das Projekt in jeweils gesondert abzunehmende Projektphasen aufzuteilen (z.B. Informationsgewinnung und sonstige Recherchen, Konzeption, Grob- und Feinkonzept, Pflichtenheft, Screendesign, Storyboard, Programmierung, Netzanbindung). Innerhalb dieser Arbeitspakete sollten die jeweiligen Einzelleistungen so genau und präzise wie möglich festgelegt werden
Sollte sich im Laufe der Erstgespräche herausstellen, dass eine exakte Festlegung des Leistungsinhalts und -umfangs mangels konkreter Vorstellungen des Kunden nicht möglich ist, sollte ein Vertrag vorgeschaltet werden, der darauf gerichtet ist, erst einmal zusammen mit dem Kunden herauszuarbeiten, was die Agentur tatsächlich leisten soll. Endergebnis dieser Arbeiten sollte ein Pflichtenheft oder ein Grob- bzw. Feinkonzept sein, anhand dessen die Ausgestaltung eines Produktionsvertrags mögich ist. Welche Vergütung der Kunde hierfür zu zahlen hat, ist Verhandlungssache.
Ferner sollte vereinbart werden, ob und inwieweit dem Kunden einseitige Bestimmungsrechte über Leistungen zukommen sollen (z.B. bzgl. Layout, Farbgebung, Buttons etc.). Die Agentur sollte dem Kunden aber nur in engen Grenzen solche einseitigen Bestimmungsrechte einräumen, da dies schnell ausufern kann. Weit besser ist es daher, von vornherein, d.h. im Vertrag selbst die einzelnen Leistungen der Agentur so detailliert festzulegen, dass der Kunde nicht durch fortlaufend neue Wünsche während des gesamten Projekts "ausbrechen" kann.
Die gebildeten Arbeitspakete sollten den einzelnen Projektphasen zugeordnet werden. Regelmäßig empfiehlt es sich, dass jedes Arbeitspaket einer Projektphase entspricht. Ferner sollte hier ausdrücklich festgelegt werden, welches Teilergebnis am Ende der jeweiligen Projektphase vorhanden sein muss. Denn jedes Teilergebnis ist gesondert vom Kunden abzunehmen und bildet dann die rechtsverbindliche Grundlage für die jeweils nächste Projektphase.
Bei Vereinbarung von Pauschal- bzw. Festpreisen muss die Höhe der Vergütung exakt, d.h. betragsmäßig festgelegt sein. Wird eine andere Art der Berechnung vereinbart (z.B. Abrechnung auf der Basis von Stundensätzen), darf keinesfalls offen bleiben, wie die Vergütung zu berechnen ist.
…