Abnahmeprozess
Abnahmeprozess
Der Abnahmeprozess besteht formell aus folgenden Schritten:
- Der Auftragnehmer stellt das ↑Werk dem Auftraggeber zur Abnahme bereit.
- Der Auftraggeber führt die ↑Abnahmeprüfung durch, bei Bedarf durch von ihm beauftragte Experten.
- Die Prüfer erstellen das ↑Abnahmeprotokoll.
- Der Auftraggeber erteilt die ↑Abnahme, erteilt die Abnahme mit Vorbehalt oder verweigert die Abnahme
Die seit 2009 ungültige DIN 69905:1997 definierte "Abnahmeprozess" als "Prozess, um zu ermitteln, ob Lieferungen und Leistungen den Vertrag und die maßgebenden Rechtsvorschriften erfüllen".
Standards
- DIN 69905:1997