Abnahmevereinbarung

Die Abnahmevereinbarung regelt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer den ↑Abnahmeprozess sowie die ↑Abnahmekriterien, sofern diese nicht bereits an anderer Stelle (z.B. Pflichtenheft, Spezifikationen o.ä.) definiert wurden. Die Abnahmevereinbarung ist damit ein wichtiger Vertragsbestandteil, der so früh als möglich definiert werden sollte, um Konflikte und Nachverhandlungen zu vermeiden.

Abnahmevereinbarung

Die Abnahmevereinbarung regelt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer den ↑Abnahmeprozess sowie die ↑Abnahmekriterien, sofern diese nicht bereits an anderer Stelle (z.B. Pflichtenheft, Spezifikationen o.ä.) definiert wurden. Die Abnahmevereinbarung ist damit ein wichtiger Vertragsbestandteil, der so früh als möglich definiert werden sollte, um Konflikte und Nachverhandlungen zu vermeiden.

Die seit 2009 ungültige DIN 69905 definiert die Abnahmevereinbarung als: "Vereinbarung über Kriterien und Randbedingungen für die Abnahme". Die derzeit aktuellen DIN-Normen für Projektmanagement definieren diesen Begriff nicht mehr.

Die Inhalte der Abnahmevereinbarung finden sich bei PRINCE2 in der Beschreibung des ↑Projektendprodukts, der ↑Qualitätsmanagementstrategie und ggf. in den ↑Produktbeschreibungen.

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