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Anhand des Vollzeitäquivalents kann auch die in einem Projekt gebundene Personalkapazität ausgewiesen werden, wenn verschiedene Mitarbeiter zu unterschiedlichen Prozentsätzen ihrer Arbeitszeit dem Projekt zugewiesen sind. Diese Angabe wird z.B. häufig in Förderanträgen verlangt.
Die Berechnung basiert auf einer Vollzeitstelle, für die eine festgelegte Stundenzahl pro Woche definiert ist. Je nach Tarifvertrag können dies 40 Stunden oder 35 Stunden sein. Ein Beispiel: